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Riestervorsorge (Riester-Rente)
Riestervorsorge

Was ist eine Riestervorsorge?

Bei der Riestervorsorge spart der Staat mit. Von den Zuschüssen profitieren vor allem Geringverdiener und Familien. Darüber hinaus können die Beiträge und Zulagen steuerlich geltend gemacht werden.

Beteiligen Sie den Staat an Ihrer Altersvorsorge

Sie genießen Ihr Leben und wollen auch im Ruhestand auf nichts verzichten? Mit einer Riester-Vorsorge bessern Sie Ihr Alterseinkommen kräftig auf, gleichzeitig profitieren Sie von hohen Zuschüssen und Steuervorteilen. Im Ruhestand bekommen Sie aus Ihrem Riester-Kapital dann eine lebenslange Zusatzrente. Vater Staat bezuschusst während der Ansparphase mit erfreulichen Zulagen: Als Vertragsinhaber erhalten Sie bis zu 175 Euro im Jahr plus 185 Euro je kindergeldberechtigtem Kind. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren sind, bekommen Sie sogar 300 Euro jährlich vom Staat geschenkt. Anspruch auf Riester-Förderung haben Sie als Arbeitnehmer, aber auch als Beamter, als rentenversicherungspflichtiger Selbstständiger oder als Ehepartner eines Förderberechtigten.

Erfreuliche Zulagen und Steuervorteile

Wegen der festen Zulagen profitieren Sie schon bei geringem bis mittlerem Einkommen in voller Höhe von der Riester-Förderung und bauen sich mit vergleichsweise geringem Eigenbeitrag eine ansehnliche Privatvorsorge auf. Die Zulagen für den Nachwuchs stehen dem Kindergeldempfänger zu - bei Verheirateten im Regelfall der Mutter, auf Antrag kann aber auch der Vater die Kinderzulage nutzen. Volle Förderung gibt es, wenn Sie einschließlich der Zulagen vier Prozent Ihres Gehalts in Ihre die Riester-Vorsorge investieren. Beispiel: Eine teilzeitbeschäftigte Mutter mit zwei Kindern (ein Kind nach 1.1.2008 geboren) verdient 24.000 Euro brutto im Jahr. Sobald sie inklusive der Zulagen von 639 Euro mindestens 960 Euro jährlich in Ihrem Riestervertrag anspart, erhält sie die Förderung in voller Höhe. Aus eigener Tasche zahlt sie lediglich 321 Euro - nur rund ein Drittel des Vorsorgekapitals, das sie während des laufenden Jahres mit staatlicher Riesterhilfe ansammelt.

Riester-Vorsorge lohnt sogar für Gutverdiener

Wichtig zu wissen: Bis zu 2.100 Euro Riester-Beitrag einschließlich Zulagen können Sie beim Fiskus als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt prüft, ob Zulagen oder Sonderausgabenabzug vorteilhafter für Sie als Riester-Sparer sind und berücksichtigt automatisch die günstigere Variante. Die Riester-Rente ist als klassische Privatrente erhältlich, aber auch als betriebliche Altersversorgung oder als Fondspolice mit garantiertem Kapitalerhalt. Wenn Sie Beginn des Jahres, in dem Sie Ihren Riester-Vertrag abschließen, jünger sind als 25 Jahre, erhalten Sie im ersten Jahr eine um 200 Euro erhöhte Grundzulage. Sie möchten wissen, wie Sie die Riester-Förderung optimal für Ihre Altersvorsorge einsetzen können? Wir beraten Sie gerne!

Sie haben Fragen oder benötigen ein individuelles Angebot zum Thema Riestervorsorge (Riester-Rente)? Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

 

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