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Schäden durch Herbststürme richtig versichern
16.10.2017 12:08

Schäden durch Herbststürme richtig versichern

Wenn draußen Herbststürme toben, steigt die Zahl der Gebäudeschäden. Auch geparkte Autos werden bei Sturm oft durch herumfliegende Äste oder andere Gegenstände beschädigt. Doch welche Versicherungen springen im Ernstfall ein?

Für Schäden an Wohnimmobilien kommt der Gebäudeversicherer auf - allerdings erst ab Windstärke acht, das entspricht einer Windgeschwindigkeit von 63 Stundenkilometern. Das müssen Sie natürlich nicht selbst messen: Wie hoch die Windstärke vor Ort zum Schadenzeitpunkt war, fragen die Versicherer bei den Wetterdiensten ab. Sturmschäden am Auto sind durch die Teilkaskoversicherung gedeckt, ebenfalls aber erst ab Windstärke acht. Nur wer einen Vollkaskoschutz besitzt, kann Sturmschäden an seinem Wagen schon bei niedrigeren Windstärken geltend machen. Wichtig: Fällt ein morscher Baum von einem Privatgrundstück aus auf ein auf der Straße abgestelltes Auto, muss der Grundstückseigentümer den Schaden zahlen, denn er hat seine Verkehrssicherungspflicht verletzt. War der Baum dagegen gesund und gab keinen Anlass zu Sicherungsmaßnahmen, ist der Baumbesitzer nicht haftbar und der Autobesitzer muss sich an seine eigene Kfz-Kaskoversicherung wenden.

Sturmschäden am besten mit Fotos dokumentieren und zeitnah zusammen mit der Schadenmeldung an den Versicherer senden. Beschädigte oder zerstörte Gegenstände nicht voreilig entsorgen, damit der Versicherer die Chance hat, den Schaden selbst zu begutachten. Größere Reparaturen sollte man erst nach Abstimmung mit dem Versicherer in Auftrag geben. Das gilt natürlich nicht für sofort nötige Rettungsmaßnahmen, zum Beispiel für das vorläufige Abdichten eines im Sturm abgedeckten Hausdachs gegen eindringendes Wasser. Solche Notmaßnahmen kann man als Versicherter sofort und ohne auch Rücksprache mit dem Versicherer veranlassen, damit der Schaden nicht noch größer wird.

(Quelle: Aragon Media (FT) / Kategorie: Versicherung / Bild: guenther3011@pixabay)


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