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Junge Familie? Der Hauptverdiener sollte richtig abgesichert sein
09.02.2018 15:45

Junge Familie? Der Hauptverdiener sollte richtig abgesichert sein

Für junge Familien wird es kritisch, wenn die Arbeitskraft des Hauptverdieners ausfällt. Ohne private Absicherung droht der finanzielle Kollaps. Vorsorgefachleute raten jungen Leuten mit Kindern deshalb dringend zu einer Risikolebensversicherung mit hoher Vertragssumme, aber auch zu einer Vorsorge gegen Berufsunfähigkeit.

Es ist keiner Familie zu wünschen, dass ein Elternteil frühzeitig verstirbt, doch das ist nicht völlig ausgeschlossen. Die Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall eine hohe Sofortleistung an die Hinterbliebenen. Die vereinbarte Zahlung sollte ausreichen, um der Familie vor finanziellen Sorgen zu schützen, bis die Kinder eigenes Einkommen erzielen. Faustregel: Sichern Sie für beide Elternteile eine Todesfallsumme von mindestens 250.000 Euro ab, bei zwei oder mehr Kindern besser noch deutlich mehr. Und denken Sie daran: Jeder Vierte wird heute aus gesundheitlichen Gründen berufsunfähig und kann kein Geld mehr verdienen. Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sind Sie auch für diesen Fall gewappnet. Weil Sie als junger Mensch noch nicht jahrzehntelang Rentenbeiträge eingezahlt haben, reicht die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente im Ernstfall nicht aus, um die täglichen Kosten der jungen Familie zu decken. Finanzielle Not ist häufig vorprogrammiert. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung springt mit einer monatlichen Rentenzahlung ein, wenn Sie Ihre Arbeit wegen Invalidität dauerhaft nicht mehr ausüben können. Faustregel für Arbeitnehmer: Versichern Sie eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente von mindestens 80 Prozent Ihres aktuellen Nettogehalts.

Wenn Sie zum Beispiel wegen schwerer Vorerkrankungen keine vollwertige Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten, sollten Sie zumindest eine private Unfallversicherung abschließen. Die ist deutlich günstiger als eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung – die vereinbarte Unfallrente bekommen Sie allerdings nur dann, wenn Sie tatsächlich durch einen Unfall arbeitsunfähig werden. Anders als in der Berufsunfähigkeitsversicherung haben Sie in der Unfallversicherung keinen Anspruch auf Leistungen, wenn Sie Ihren Beruf wegen einer körperlichen oder seelischen Erkrankung aufgeben müssen. Wichtig zu wissen: Je jünger Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, umso günstiger sind die Beiträge während der gesamten Laufzeit.

(Quelle: Aragon Media (FT) / Kategorie: Versicherung / Bild: freestocks-photos@pixabay)


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